Prot. DG-RC 0255-2016
Clas. III.3.2
Rom, den 2. Juli 2016
An die Mitglieder des Regnum Christi
Liebe Freunde in Christus,
gestern haben wir am Sitz der Generaldirektion der Gottgeweihten Frauen mit einer hl. Messe unsere 2. Gemeinsame Vollversammlung der Generalräte des Regnum Christi abgeschlossen, die vom 28. Juni bis 1. Juli stattgefunden hat. Mit diesen Zeilen möchte ich Ihnen allen für Ihr Gebet danken und für die Unterstützung, die Sie uns haben zukommen lassen, damit wir gemeinsam ermitteln können, welche Absichten der Herr in diesem Moment mit der Bewegung verfolgt. Es waren Tage intensiven und freimütigen Austauschs, des gegenseitigen Zuhörens und des Hörens auf den Herrn sowie auch Tage der Gemeinschaft und des Zusammenlebens.
Die Gemeinsame Vollversammlung ist eines der Mitbestimmungsgremien, die in der Rahmenordnung für die Zusammenarbeit vorgesehen sind. Es handelt sich um ein Beratungsorgan, dem die drei Generaldirektoren der gottgeweihten Zweige mit ihren Räten, die Generalverwalter und fünf Laienmitglieder des Regnum Christi angehören. Seine Aufgabe besteht darin, jene strategischen Themen zu untersuchen, die sich auf die Sendung der Bewegung im Bereich der Evangelisierung beziehen. Unser Päpstlicher Assistent, Pater Gianfranco Ghirlanda S.J., nahm diesmal fast jeden Tag an der Vollversammlung teil.
Wir hatten uns bei diesem Plenumstreffen vorgenommen, jene Grundsätze herauszuarbeiten, von denen sich die Zentralkommission für die Revision der Statuten bei ihrer Redaktionsarbeit am Entwurf der Generalstatuten leiten lassen sollte. Als Ausgangspunkt für unsere Überlegungen dienten uns die Vorschläge des Generalkapitels und der Generalversammlungen der gottgeweihten Zweige sowie die Ergebnisse der Internationalen Delegiertenversammlung der Laien des Regnum Christi. Ebenso ließen wir uns von der praktischen Erfahrung leiten, die die Territorien und das Generalleitungskomitee in diesen zwei Jahren, seitdem die Rahmenordnung für die Zusammenarbeit in Kraft ist, selbst gesammelt haben.
Um uns ein besseres Urteil bilden zu können, hatten wir Vertreter von vier kirchlichen Gemeinschaften eingeladen, die, wie wir, ein einziges Charisma besitzen, das durch verschiedene Lebensvollzüge zum Ausdruck gebracht wird. Es haben uns daher folgende Personen begleitet: Nunzia Boccia, von der charismatischen Familie des Murialdo; Pater Jacob Nampudakam, Generaloberer der Pallottiner und Kirchlicher Assistent der Vereinigung des Katholischen Apostolats; Lucía Herrerías, Präsidentin der Missionarischen Familie Verbum Dei; Luca Magri und Elisabetta Scomazzon von der Fokolar-Bewegung.
Wir baten sie darum, uns die Identität und Sendung ihrer kirchlichen Gemeinschaften vorzustellen. Sie erklärten uns ihre derzeitige kanonische Rechtsform und wie sie zu ihr gelangt waren, was oft auf schwierigen Wegen geschah, die sogar Jahrzehnte in Anspruch nahmen. Schließlich tauschten sie sich mit uns über die Vor- und Nachteile aus, die sich aufgrund ihrer jetzigen Vereinigungsform, die auch immer wieder neue Herausforderungen mit sich bringt, im praktischen Leben ergeben. Danach stand Zeit zur Verfügung, um jedem von ihnen Fragen zu stellen. Das ließ uns erneut erkennen, dass die kanonische Rechtsform kein Selbstzweck, sondern ein Mittel und Werkzeug ist, was uns zu jener realistischen Einstellung verhalf, die aus dem Wissen heraus entsteht, dass es keine perfekten Lösungen gibt.
Am Mittwoch, den 29. Juni, stellten uns Salvatore Bonventre und Pater Rodrigo Ramírez, die im Generalarchiv für die Ordensgeschichte arbeiten, eine anhand von Dokumenten erarbeitete Studie über die Beziehung vor, die im Laufe der Geschichte zwischen den Legionären Christi und der Bewegung Regnum Christi geherrscht hatte.
Danach begannen wir mit der Überprüfung des vom Generalleitungskomitee approbierten Arbeitsdokuments. Die Textanalyse wurde separat von jedem Zweig durchgeführt. Am Donnerstag und Freitag kam es bei mehreren gemeinsamen Sitzungen zum Austausch, wobei jeder aufrichtig zum Ausdruck brachte, was die Meinung aller war.
Während des Plenumstreffens haben wir uns darauf verständigt, dass die Zentralkommission in dieser zweiten Etappe des Redaktionsprozesses bei der Vorbereitung des Entwurfs der Generalstatuten folgende Grundsätze berücksichtigen muss, die ein Ergebnis des Generalkapitels, der Generalversammlungen und der Internationalen Delegiertenversammlung sind:
1. Das Charisma des Regnum Christi existiert tatsächlich und ist ein Geschenk Gottes, das in verschiedenen Lebensständen auf verschiedene Weise gelebt wird.
2. Jeder Zweig des Regnum Christi besitzt seine eigene Identität.
3. Die Zweige bilden eine einzige Bewegung Regnum Christi, in der sie Spiritualität und Sendung miteinander teilen.
4. Diese eine Bewegung bedarf einer angemessenen Leitungsstruktur.
Es wurde gebeten, dass der Entwurf der Generalstatuten das Gemeinsame an Wesen und Charisma, an Spiritualität und Sendung des Regnum Christi sowie den wesentlichen Beitrag jeder Lebensform zum Ausdruck bringe.
Außerdem sollen die Statuten festlegen, welche gemeinsamen Leitungs- und Mitbestimmungsorgane es geben soll, wobei der Zweck dieser Organe die Erhaltung und Förderung des Charismas, der Gemeinschaft und der Verwirklichung der Sendung ist. Die Kommission hat im Entwurf vorzuschlagen, in welcher Weise diese Organe Autorität ausüben (in persönlicher Form mit Beratung oder in kollegialer Form), wie sie sich zusammensetzen und worin ihre Zuständigkeiten auf oberster, territorialer und lokaler Ebene bestehen sollen. Ebenso muss sie Kriterien zur Bewertung der gemeinsamen Sendung, der Ausbildung und der für eine gute Leitung und Verwaltung der Werke förderlichen Prinzipien aufstellen.
Sobald die Zentralkommission den Entwurf erstellt hat, muss dieser von einem –von der jeweils zuständigen Autorität nach Vorschrift der Konstitutionen bzw. der Statuten einberufenen – außerordentlichen Generalkapitel sowie von den außerordentlichen Generalversammlungen der Gottgeweihten Frauen und der Gottgeweihten Laien des männlichen Zweigs bestätigt werden. Danach soll eine Generalversammlung des Regnum Christi einberufen werden, die die Generalstatuten dem Heiligen Stuhl zur Genehmigung vorlegen wird. Die Vorgehensweise, die eine Teilnahme aller Zweige gewährleistet und die anzuberaumenden Fristen müssen noch festgelegt werden. Voraussichtlich wird sie aber im Jahr 2018 ausgetragen werden.
Natürlich sind die Generalstatuten lediglich ein Mittel, das uns dabei anspornen soll, das in der Taufe begründete Ideal der Heiligkeit zu leben. Wie Sie wissen, stellt das Gesetz der Kirche jene Minimalanforderungen, die nötig sind, um die Gemeinschaft und das Charisma zu erhalten, zu entfalten und zum Ausdruck zu bringen. Alle Mitglieder bemühen sich, nach diesen Vorschriften zu leben, doch gehen sie darüber hinaus und ergänzen es mit dem, wozu die Gnade Gottes sie anregt, damit sie ihrer Berufung zur Heiligkeit entsprechend wachsen.
Ich lade also alle ein, diese Monate zu nutzen, um unsere Dankbarkeit und unseren Enthusiasmus für diesen Weg zu erneuern, den der Herr uns aufgezeigt hat, damit wir unsere Berufung zur Heiligkeit und zum Apostolat verwirklichen. Bitten wir in dieser Zeit, in der wir den Pfad der Redaktion der Statuten beschreiten, den Herrn weiterhin um seinen Geist, damit er ihn aussendet und er uns befähigt, in der ganzen Welt seine Zeugen zu sein.
Ihr Bruder in Christus,
P. Eduardo Robles Gil LC
Generaldirektor